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Gast
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Verfasst am: Fr Aug 27, 2010 12:41 pm Titel: Fast wäre noch einmal alles schiefgegangen |
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In unserem Monatskreis wurde von einem Teilnehmer folgende Begebenheit erzählt, die ich hier weitergeben darf:
"In meiner Arbeitsgruppe gibt es viele Mitarbeiter, die schon einmal mit den Gesetzen in Konflikt gekommen waren oder kurz davorstehen. Es gibt viele Möglichkeiten, ihnen zu helfen: Ein Vorschuss an Vertrauen und manchmal auch an Geld; für sie bei Gericht eintreten; mit ihnen auch während einer Haft in Kontakt bleiben; sich um eine vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug einsetzen und so weiter.
Bei alledem musste ich erkennen, dass diese Kollegen immer gefährdet sind, weil sie in bestimmten Situationen Versuchungen nicht widerstehen können. Rückfälle waren nicht selten. Das traf mich dann wie eine persönliche Niederlage. Ich war zutiefst enttäuscht und versucht, alles aufzugeben. In einem solchen Tief stieß ich auf das Wort: "Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan." Mir wurde klar, dass trotz aller scheinbaren Fehlschläge echte Zuwendung niemals umsonst ist.
Ein Beispiel dazu: Ein Kollege, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, war sechszehn Tage nicht zur Arbeit erschienen. Er trinkt oft und viel und war schon einmal straffällig geworden. Nun war seine Beteiligung an einem Scheckbetrug aufgedeckt worden. Nach Bekanntwerden dieser Angelegenheit hatte seine Frau die Scheidung eingereicht. Ich besuchte ihn und brachte ihn dazu, wieder zur Arbeit zu kommen.
Nachdem ich einige sehr persönlich Gespräche mit ihm geführt hatte, nahm er sich vor, bis zur Verhandlung alle Fehltage einzuarbeiten und durch gute Leistungen und Arbeitsdisziplin dem Gericht einen Neubeginn vorzuweisen. In den verbleibenden drei Monaten blieb er diesem Vorsatz treu.
Bei der Verhandlung konnte ich daher als sein Arbeitskollege und Beauftragter des Betriebes eine positive Einschätzung abgeben und die Bürgschaft für ihn übernehmen. Nachdem er jedoch schon eine Vorstrafe hatte, war ihm von vornherein mindestens ein Jahr Gefängnis sicher. Zu unserer Überraschung beantragte der Staatsanwalt jedoch nur ein Jahr auf Bewährung. Der Grund war das Verhalten meines Kollegen nach der Straftat und die positive Einschätzung von Seiten des Betriebes. Dazu kam, dass die Frau ihre Scheidungsklage zurückzog.
Am Abend des Tages, an dem die Bewährung ablief, betrank er sich ziemlich stark. Fast wäre durch eine Schlägerei noch alles schiefgegan-gen. Am folgenden Tag ging er sofort zum Arzt, um sich für eine Entzie-hungskur anzumelden. Obwohl der Facharzt manchmal eine ganze Zeit auf ein Bett warten muß, war mein Kollege innerhalb weniger Tage stationär untergebracht.
Ich weiß, dass damit noch nicht alles gut ist. Aber es gibt Hoffnung. Gott hat seine Hand im Spiel. Er wird sie nicht zurückziehen. Und ich werde versuchen, weiter meinen kleinen Teil zu tun. H.B." |
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Inselmaus entdeckend
Anmeldedatum: 10.11.2009 Beiträge: 2491 Wohnort: Samara Costa Rica
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Verfasst am: Fr Aug 27, 2010 2:02 pm Titel: |
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Meine Hochachtung...und Respekt!!!!!!!
GLG
Vicky |
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