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Autor |
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Gast
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Verfasst am: Di Jan 03, 2017 2:36 pm Titel: |
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Ist verurteilen das gleiche wie (konstruktiv) kritisieren??????? |
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Google
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Verfasst am: Titel: Sponsored Link |
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Gast
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Verfasst am: Di Jan 03, 2017 3:28 pm Titel: |
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Werter Zeitlos ...
1. hat hier niemand was verurteilt
2. hat hier niemand jemanden beleidigt laut § 185 StGB ff
3. sind wir keine Kollegen
4. ist hier kein Gericht
5. auch kein Wirtshaus
6. sind deine Argumentationen übertrieben...und
7. verstösst du hart gegen §§ 164 StGB ff |
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Zeitlos Nicht mehr wegzudenken
Anmeldedatum: 08.01.2014 Beiträge: 4893
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Verfasst am: Di Jan 03, 2017 3:48 pm Titel: |
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Nein, Lessy,
- man kann einen Menschen verurteilen, z.B. wegen seiner störenden Eigenschaft;
das darf nur der Richter.
Ihm dies selber ins Gesicht zu sagen, daß er z.B. aus dem Mund riecht (er merkt es vielleicht gar nicht selber) ist nur gestattet, wenn man vorher um sein Einverständnis bittet - und dann ohne mithörende Zeugen und schon gar nicht in der Öffentlichkeit und ohne Vorwürfe.
- man kann eine Sache "verurteilen" z.B. mit den Worten
"Ich bin anderer Meinung, weil .... ... daher immer die notwendige Begründung, die durchaus kräftig und volkstümlich/wirtshaus-mäßig sein kann ... doch ohne Begründung kann leicht eine üble Nachrede entstehen, weil die Person gemeint sein kann.
Eine Sache kannst Du immer allgemein kritisieren - wenn Du damit nicht den "Eigentümer" z.B. den Bauern triffst, z.B. weil er seine Felder nicht fristgerecht bebaut hat.
Besser ist es, man klagt ihn beim Bürgermeister an ...,
der kann kraft seines Amtes beantragen, ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lassen und ihn unter Vormundschaft zu stellen z.B. weil er dem Alkohol zugeneigt ist.
Sinngemäß ist es zwischen einem Vorgesetzten und Untergebenen in einem Industrieb z.B. der Meister darf dem Dreher nicht ins Gesicht schleudern, daß er Blödsinn gesprochen oder gemacht hat ... sondern nur, daß er die Welle nicht richtig bearbeitet hat - und es ihm zeigen, wie es richtig geht.
Näheres siehe Gerichtsurteile im Internet;
auch die Gewerkschaft gibt diesbezüglich kostenlos Auskünfte.
Schwierig wird es nur bei der Predigt vom Pfarrer;
Du kannst zwar Passagen aus der Religion kritisieren - aber der Prediger selber ist dabu!
Ähnlich schwierig ist bei den Befehlen von Offizieren;
der Befehl muß ausgeführt werden - bis zur Grenze der Leistungsfähigkeit.
z.B. durften Soldatinnen in den Anfangsjahren mit männlichen Soldaten in der Kaserne oder im Dienst keinen Geschlechtsverkehr haben - auch nicht im geheimen.
Dieser Befehl wurde jetzt aufgehoben - weil er gegen die Menschenrechte verstößt.
Zeitlos
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Zeitlos Nicht mehr wegzudenken
Anmeldedatum: 08.01.2014 Beiträge: 4893
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Verfasst am: Di Jan 03, 2017 4:04 pm Titel: |
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Der § 164 StGB (falsche Verdächtigung)
setzt voraus,
daß einer jemand anders bei der Staatsanwaltschaft anklagt z.B. daß er/sie vergewaltigt worden ist und dabei bewußt lügt.
Wenn er unbewußt die Unwahrheit sagt, schlägt der Staatsanwalt die Aussage nieder, weil anklagen kann jeder jedermann - so lange er die Wahrheit sagt - und ausdrücklich auf eine Vermutung hinweist.
Aber meistens verwickelt sich der lügende Ankläger in Widersprüche.
Zeitlos
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Gast
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Verfasst am: Di Jan 03, 2017 4:18 pm Titel: |
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"Aber meistens verwickelt sich der lügende Ankläger in Widersprüche."
Na sag' ich doch, ist doch meine Rede- da muß ich dir Recht geben, @zeitloos. |
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Gast
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Verfasst am: Do März 02, 2017 11:15 pm Titel: |
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Im "Alter" ist es ja nicht mehr ganz so einfach, einen Menschen für eine längerfristige Partnerschaft zu finden. Daher habe ich mich auch gerade hier angemeldet. Nun blicke ich gespannt in die Zukunft. Mal schauen, ob diese Plattform wirklich Sinn macht. Ich berichte dann gerne später darüber. |
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Zeitlos Nicht mehr wegzudenken
Anmeldedatum: 08.01.2014 Beiträge: 4893
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Verfasst am: Fr März 03, 2017 7:09 am Titel: |
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Grüß Dich, Sternenfee!
Je mehr Du Dein Profil ausfüllst,
desto schneller findest Du Anklang ...
Herzlich willkommen!
Zeitlos
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Gast
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Verfasst am: Fr März 03, 2017 10:55 am Titel: |
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Na, dann viel Glück, liebe @Sternenfee - ich freue mich auf Deinen (hoffentlich positiven) Bericht! |
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Gast
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Verfasst am: Fr März 03, 2017 3:09 pm Titel: |
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@Sternenfee, dir viel Glück und viele nette Begegnungen!
Lessy |
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Gast
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Verfasst am: Sa März 04, 2017 11:34 pm Titel: |
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Ein Hallo in die Runde und lieben Dank für Eure Wünsche!
@Zeitlos
Mein Profil habe ich gerade weiter bearbeitet. Jetzt muss ich ihm noch den nötigen Feinschliff verleihen. |
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Gast
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Verfasst am: So März 05, 2017 12:19 pm Titel: |
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Sternenfee ,mit dem nötigen Durchblick und einem guten Bauchgefühl wirst du hier jede Menge Menschen kennen lernen. Ich wünsche dir Gute und ehrliche Kontakte hier |
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Gast
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Verfasst am: Mo Apr 03, 2017 12:12 am Titel: |
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@zeitlos
Nur mal nebenbei gefragt....trinkst Du gern mal einen über den Durst?
Apfelsine |
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Zeitlos Nicht mehr wegzudenken
Anmeldedatum: 08.01.2014 Beiträge: 4893
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Verfasst am: Mo Apr 03, 2017 5:22 am Titel: |
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Ja!
Täglich ca. 2 Liter.
Jedesmal wenn ich
- einen Sonnenuntergang genieße oder an
- Zitrusfrüchtchen denke
geht es hoch her!
Was bleibt mir denn anderes übrig,
wenn ich nicht verdursten will?
Aber was hat denn Deine sonderbare Frage mit unserer Sternenfee1 zu tun,
die nun so lobenswert ihr Profil ausgefüllt hat?
(In der Beschreibung könnte sie noch für ihren zukünftigen Lebensweg werben.)
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Willst Du schon wieder lästern?
Dann melde Dich gleich bei Salida zur Buße!
Zeitlos
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