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Gast
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Verfasst am: Fr Jun 15, 2012 7:22 am Titel: Kündigung einer kirchlichen Arbeitnehmerin ... |
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Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!
Fall A:
Hat die Kirche noch alte Zöpfe?
http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Kirche-will-lesbischer-Mutter-kuendigen-id20571521.html
Wäre die Dame im Öffentlichen Dienst beschäftigt, wäre dies rechtlich kein Kündigungsgrund.
Fall B:
Gleichzeitig fordert die Kirche bzw. ein Bischof, den „Ausgegrenzten“ mit Achtung, Takt und Mitgefühl entgegen zu kommen. „Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zuzückzusetzen“.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/katholische-kirche-unterschiedlich-aber-friedlich/4617972.html
Laut dem Biologie-Unterricht in der Hauptschule soll die gleichgeschlechtliche Liebe wahrscheinlich auf veränderten Genen beruhen … ähnlich wie bei den Rothaarigen.
Daher habe ich immer geglaubt, zum Christ-sein reiche es aus, die 10 Gebote zu halten und den Sonntags-Gottesdienst zu besuchen.
Die katholische Kirche (Katechismus) weist darauf hin, daß die gleichgeschlechtliche Liebe nicht auf die Weitergabe es Lebens ausgerichtet sei …
Könnte dies nicht ein Irrtum sein?
In der Steinzeit (jene Gene stecken noch in uns allen) kann es durchaus notwendig geworden sein, daß 2 Männer eine Mutti ernähren mussten. Hätte dann nicht die gleichgeschlechtliche Liebe gerade dazu geführt, wenigstens 1 Leben (Mutti mit Kind) durchzubringen anstellen von gar keins.
Also Sorgen hat die katholische Kirche …;
mir wäre es lieber, sie würde sich um angenehmere Arbeitsbedingungen für die Kindergarten-Angestellten kümmern!
Vornehmste Aufgabe der Kirche ist es, den Glauben zu verkünden;
mußt sie aber auch Richter spielen?
Nun wird dieser Fall am Dienstag vor dem Augsburger Gericht verhandelt;
ich bin ja neugierig auf das Urteil.
Zeitlos |
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Google
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Verfasst am: Titel: Sponsored Link |
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Gast
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Verfasst am: Fr Jun 15, 2012 7:44 am Titel: |
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Der HERR schuf Adam und Eva ... wie ging die "Materie" weiter!!
Viele Fragen ... keine wirklich plausiblen Antworten |
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Gast
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Verfasst am: Fr Jun 15, 2012 9:27 am Titel: |
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Sie vermehrten sich .... und paßten sich dem Nahrungsangebot an.
Läßt die Evolution noch Fragen offen?
Nach der Lehre in der Hauptschule eigentlich nicht mehr.
Wäre dies nicht ein eigener thread wert?
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Fr Jun 15, 2012 11:11 am Titel: |
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Sie vermehrten sich ... jau ... is mir klar!!
Wer aber waren meine Großeltern ... ach ja ... ich hatte ja nur einen Opa ... meiner Eltern Erfinder
Waren ja Stammeltern der Menschheit
Au backe ... und sowas läßt Rom zu
nene Zeitlos ... lass mal gut sein!!
Aber ist immer wieder schön, mit Dir zu plaudern |
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Inselmaus entdeckend
Anmeldedatum: 10.11.2009 Beiträge: 2491 Wohnort: Samara Costa Rica
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Verfasst am: Fr Jun 15, 2012 11:27 am Titel: |
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Adam und Eva....ok, so ging es an.....es gab Nachwuchs...und dann????
Ist eigentlich nur Inzucht möglich gewesen....und NOCH....puuuhhhh |
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Gast
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Verfasst am: Di Jun 19, 2012 12:32 pm Titel: Wie wird der Richter entscheiden? |
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1)
Laut der Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse:
„Sie dürfen in ihrer persönlichen Lebensführung und in ihrem dienstlichen Verhalten die Glaubwürdigkeit der Kirche und der Einrichtung, in der sie beschäftigt sind, nicht gefährden.“
Wieso gefährden die Homos den Glauben der Kirche?
Der liebe Gott hat die Homos so erschaffen und solange sie die 10 Gebote halten verstoßen sie auch nicht gegen ein weltliches Gesetz. Warum also dieser ganze Aufruhr?
Moses hat auf seinem Wüsten-Vernichtungs-Feldzug die Homos geächtet – zu Unrecht meinte der Grieche, Alexander, der Große von Makedonien! Er fand in ihnen die „besseren“ Soldaten, freundlich und kameradschaftlicher als die Beute-suchenden Normalos.
Wir Pfadfinder meinten, Moses suchte nur einen Sündenbock für das sündige Volk Israel.
Aber seit dem sind die Homos im Kirchenrecht negativ verankert, weil sie kein Leben weitergeben können … obwohl sie sehr wohl auch Kinder erziehen können … siehe die Kindergärtnerin!
Wenn das „Weitergeben von Leben“ ein Kriterium ist …
2)
was ist dann der Zölibat?
Er wurde 393 n.Chr. in Hippo (Tunesien) vom Bischof Augustinus festgelegt, als er den Umfang der Bibel aus den vielen Legenden und Schriften festlegte (bis Luther kam …).
Wir Pfadfinder meinten, damit wollten sich die damaligen Priester in der heißen Sonne Tunesiens gegen das allzu zahlreiche Interesse der jungen Damen wehren … sie waren ja wie die Medizinmänner Alpha-Männchen.
Verstießen sie nicht gerade damit gegen das Gebot, Leben weiter zu
geben? Zumindest offiziell.
3)
Nun hat also die Katholische Pfarrkirchen-Stiftung,
vertreten durch die die Diözese Augsburg,
gegen den Freistaat Bayern,
vertreten durch das Gewerbeaufsichtamt,
geklagt,
also nicht die Mutter gegen den kirchlichen Arbeitgeber -
zur Entscheidung durch das Verwaltungsgericht Augsburg.
Es ist nun so, daß die „Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse“ für alle Arbeitnehmer gilt, die in kirchlichen Diensten stehen. Dort gilt das BetrVG nicht.
Wäre also der Kindergarten z.B. in städtischen Händen, gilt das BetrVG und es wäre kein Kündigungsgrund.
Warum ist also der Kindergarten in kirchlichen Händen?
Dies hat handfeste finanzielle Gründe:
Die Stadt will ihn nicht haben, weil er ein Zuschuß-Betrieb ist; die Beiträge sind nicht kostendeckend – also überträgt er einfach die Verwaltung des Kindergartens der Kirche und übernimmt manchmal die Verluste.
Aber die Kirche darf Spenden einsammeln – besonders für den Kindergarten – und deshalb ist die Kirche geradezu hervorragend geeignet, solche Verlustquellen aufzufangen – obwohl sie eigentlich ihrem Auftrag, den Glauben zu verkündigen nicht unmittelbar dienen (es gehen nur 4 % der Christen in den Sonntagsgottesdienst).
… und in dieser Zuordnung zur Kirche als Träger liegt nun das Problem.
Würde nun die lesbische Kinder-Erzieherin ihre Neigung beim Einkaufen zeigen – würde sich niemand daran stoßen; auch der kleine Bub nicht, der noch in den Kindergarten geht.
Aber im kirchlichen Kindergarten angeblich schon ..
4)
Nun das Urteil von soeben:
Der lesbische Mutter darf nicht gekündigt werden.
Sie ist in Mutterschutz.
Schade, daß das Urteil nicht auch umfasste, ob der Kindergarten nun in diesem Sinne „kirchlich ist“ d.h. zur Verkündigung des Glaubens dient oder das Betriebs-Verfassungs-Gesetz dort doch gilt!
Angenommen, die Bundesliga als gemeinschaftliche Aufgabe würde auch der Kirche unterstehen ....?
Zeitlos
Zuletzt bearbeitet von Gast am Di Jun 19, 2012 12:42 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: Di Jun 19, 2012 12:39 pm Titel: |
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Inselmaus hat Folgendes geschrieben: | Adam und Eva....ok, so ging es an.....es gab Nachwuchs...und dann????
Ist eigentlich nur Inzucht möglich gewesen....und NOCH....puuuhhhh |
Wir Menschen sind ja eine Weiter-Entwicklung der Affen über einen langen Zeitraum von Millionen von Jahren.
Aus den vielen Affenherden ist nicht nur 1 Paar Mensch hervor gegangen sondern viele im langen Großen Graben.
Es gab also viele Adams und Evas und letztlich setzte sich von den vielen Menschenarten der Homo erectus durch ... .
Inzucht war also nicht möglich;
und wenn sie vorgekommen sein sollte, wäre sie längst ausgestorben, liebe Inselmaus.
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Di Jun 19, 2012 4:03 pm Titel: |
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aber ich heiße Luzi ... nicht Eva |
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Gast
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Verfasst am: Di Jun 19, 2012 8:16 pm Titel: |
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@Luzi
Na ja, mit dem ich heiße Luzi, sollten wir es mal genau so ernst nehmen, wie mit ich heiße Helayn... |
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Gast
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Verfasst am: Mi Jun 20, 2012 4:05 am Titel: |
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Richter Moll aus Augsburg in seinem Urteil:
"Wer für die Kirche arbeitet, ist selber schuld."
Die lesbische Mutter kann trotzdem 6 Monate nach dem Mutterschutz gekündigt werden.
Können nicht Kindergärten und Schulen aus der kirchlichen Obhut herausgenommen werden - sie sind ja eigentlich staatliche Leistungen, die mit der Aufgabe der Kirche, der Glaubensverkündigung, direkt nichts zu tun haben. Es dürfen ja auch nicht christliche Kinder in den Kindergarten gehen - warum auch nicht andersgläubige Lehrer/Innen?
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Mi Jun 20, 2012 5:42 am Titel: |
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Die lesbische Mutter kann trotzdem 6 Monate nach dem Mutterschutz gekündigt werden.
Ich nehme mal an ... sie ist BI ... bisexuell ... oder????? (wird das so geschrieben????) |
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Gast
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Verfasst am: Do Jun 21, 2012 2:14 am Titel: |
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Sie wird sich halt um ein Kind bemüht haben;
es ist ja ihr Beruf.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/kirche-unterliegt-vor-gericht-himmelschreiende-doppelmoral-1.1388562
Um diese mittelalterlichen Vorstellungen zu kippen, sollte der
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen werden.
Wenn der Staat bzw. der Steuerzahler die Kindergärten / Schulen mitfinanziert, dann soll auch dort das BetrVG voll gelten … und nicht das Kirchenrecht.
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Do Jun 21, 2012 5:23 am Titel: |
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Ich habe nichts gegen die Kirche … auch nicht gegen ihre Kindergärten.
In meiner Heimat gibt es auch einen Kindergarten … die Unterbringung der Kinder ist wohl etwas teurer!!
Ein Hartz IV Empfänger “zahlt” Kirchensteuern … der Bundesgerichthof befürwortet dies.
Der Staat räumt doch alles gesetzlich ein … warum soll sich Bayern davon distanzieren???
Es war einmal … und da hatten Kinder einen hohen Wert!!
Hört sich blöd an … ich weiß!!
Schriftlich gibt es auch viele Missverständnisse … leider!
Der HERR kann nicht schuldig, für sein Bodenpersonal, gesprochen werden!!!!! |
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