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Gast
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Verfasst am: Sa Aug 11, 2012 4:14 pm Titel: Menschliches Erinnerungsvermögen |
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Menschliches Erinnerungsvermögen verstößt gegen den Datenschutz
wo soll das noch hin führen
Bonn (dpo) - Es legt Bewegungsprofile an, es kann Gesichter aus jeder erdenklichen Perspektive der richtigen Person zuordnen und es sammelt und wertet alle nur erdenklichen Informationen aus: Diese Datenschutzverstöße werden nicht etwa Facebook oder Google angelastet, sondern dem menschlichen Erinnerungsvermögen. Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, deren Ergebnis der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar heute in Bonn vorgestellt hat.
Demnach sammle und speichere das Erinnerungsvermögen eines jeden einzelnen Menschen selbst während alltäglicher Handlungen derart viele Daten, dass soziale Netzwerke und Internetsuchmaschinen vergleichsweise harmlos wirken.
Schaar erklärte resigniert: "Unsere Erkenntnisse zeigen, dass das menschliche Gehirn mit einer riesigen Datenkrake vergleichbar ist, deren Bekämpfung sich als nahezu unmöglich erweisen dürfte."
Selbst Schaar verstößt gegen den Datenschutz,
als er einen Postillon-Reporter wiedererkennt
So können durch das menschliche Erinnerungsvermögen völlig ohne Videoüberwachung Bewegungsprofile erstellt ("Der Typ mit der Hornbrille fährt ja auch jeden Tag mit der selben S-Bahn") oder sogar das komplette Kaufverhalten analysiert und dazu benutzt werden, durch personalisierte Produktempfehlungen den Umsatz zu steigern ("Für Sie wieder dasselbe wie gestern?").
Als sehr problematisch ist auch die serienmäßig integrierte Gesichtserkennung des menschlichen Erinnerungsvermögens einzustufen. Zwar erleichtert die Speicherung dieser Daten beispielsweise eine persönliche Begrüßung in der Stammkneipe an der Ecke, jedoch werden damit automatisch auch weitere personenbezogene Daten verknüpft und Bewegungsprofile erstellt ("Der säuft sich wohl jeden Abend zu").
Das Tragen einer Sturmhaube hilft nur wenig,
weil man schnell als Freak abgespeichert wird
Anders als etwa Cookies im Browser sind derartige Erinnerungen noch nicht einmal manuell löschbar. Stattdessen werden sie teilweise über Jahrzehnte in menschlichen Gehirnen gespeichert und können nach kurzem Nachdenken jederzeit abgerufen werden. Manche Daten werden sogar mündlich und ohne Genehmigung Betroffener an Dritte weitergegeben ("Hab ich dir eigentlich schon erzählt, dass XY...?"). Bisweilen werden gespeicherte Daten dabei verfälscht oder gar maßlos übertrieben.
Um die Datensammelwut des menschlichen Erinnerungsvermögens einzudämmen, fordert Schaar nun, dass alle Menschen künftig Augenbinden und Ohrenschützer tragen müssen. Diese dürfen sie nur abnehmen, wenn das jeweilige Gegenüber in eine Speicherung und Verwendung seiner persönlichen Daten einwilligt ("Opt-in"). Bis dies durchgesetzt ist, rät Schaar allen, die Wert auf ihre Privatsphäre legen, Sturmhauben oder Burkas zu tragen und sicherheitshalber zu schweigen ("Opt-out").
mpl, ssi; Idee: mpl; Foto oben: © rubysoho - Fotolia.com, Foto rechts: boellstiftung, CC BY-SA 2.0, Foto links: |
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Google
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Verfasst am: Titel: Sponsored Link |
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Gast
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Verfasst am: Sa Aug 11, 2012 5:10 pm Titel: Menschliches Erinnerungsvermögen |
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Harzer hat Folgendes geschrieben: | Menschliches Erinnerungsvermögen verstößt gegen den Datenschutz
wo soll das noch hin führen
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Es hat jedenfalls dazu geführt, daß wir im Großen Graben
- unsere Eltern und andere Sippen-Mitglieder schnell erkennen konnten und nicht versehentlich als Feinde einstufen,
- daß wir Beutetiere und sonstige Nahrungsquellen erkennen und in Erinnerung behalten haben,
- daß wir schnell im Gebüsch einschätzen konnten, ob dahinter ein Mann oder eine Frau sich verbirgt ... die Partnerwahl verbunden mit eigenen Erfahrungen aus der Kindheit!
Wir können sogar noch mehr:
träumen ... von der Liebe und Glück.
Ich finde es eine tolle Sache!
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Sa Aug 11, 2012 5:37 pm Titel: |
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hallo zeitlos , ok der Anfang ist gemacht ......
aber etwas mehr musst Du mir schon geben.....
Du schaffst das......ich glaube an Dich .. |
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Gast
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Verfasst am: Mo Aug 13, 2012 6:03 am Titel: |
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Also, das ist ja alles richtig, was Du schreibst, lieber Harzer. Und docxh - es ist völlig falsch. Denn Datenschutz ist erstens kein Schutz vor Wiedererkennungswert. Denn ansonsten müsste ja logischerweise der einzige Ausweg darin bestehen, dass alle Alzheimer bekommen, und das mit spätestens 2 Jahren.
Und zweitens ist ein Weitergeben von Informationen, die man durch seine Sinne aufnimmt, nicht automatisch strafbar. Wäre auch unlogisch, den wo sollte man die Grenzue setzen? Bei der Information, dass jemand ständig trinkt, bei der Information, dass er jeden Tag um 4:45 das Haus verlässt, bei der Information, dass er jeden 1. Mittwoch im Monat zum Friseur gehtr, oder gestern die neueste Mode gekauft hat (wovon? Er/sie ist doch pleite)?
Wenn jemand aus den Informationen materiallen Nutzen zieht, ist das moralisch verwerflich. Ebenso moralisch verwerflich ist es, derartige Informationen zu verwenden, um einem anderen zu schaden (Stasi, Gestapo). Es gibt da sicher Grauzonen.
Doch dies alles mit der kommerziellen Nutzung von Daten aus dem Netz, die logischerweise nicht den Umfang haben können, wie die im Gehirn, zu vergleichen, ist schlichtweg so, wie Äpfel mit Kartoffeln zu vergleichen.
Im Unterschied zu Informationen, die jemand einem anderen von einem Dritten weiter gibt, ist der, dass die Information (sofern es nicht eine professionelle Spitzelorganisation ist, an die diese Info weitergegeben wird) relativ schnell wieder verloren geht. Wenn Netzspitzel Daten weitergeben, sind die selten verloren. Der Umfang der Daten ist unerheblich. Ein Bilde zum Beispiel hat meistens 1 MB und mehr Daten. Doch die Information in einer komprimierten Textdatei (10 kB) (Lebenslauf) ist für eine Person wesentlich aussagekräftiger, als irgendein Bild von ihr. |
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