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Gast
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Verfasst am: Di Mai 04, 2010 7:25 am Titel: |
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Hallo zusammen, auch wenn ich hier "neu" bin, und auch einige mich nach meinem Thread nicht mehr leiden können, hier einige Sachverhalte zu dem Eingangsthread!
Grundsätzlich gehört alles dem Betriebsinhaber, dazu gehört auch selbstverständlich der Müll!
Wenn dieser dann entsorgt wird, geht dieser Müll in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens über!
D.h. weder ein Mitarbeiter des Ausgangsbetriebes noch der Müllmann darf etwas aus dem Müll entnehmen!
Sicherlich könnte man hier eine Grenze ziehen, da es sich ja nur um eine Lapalie handelt. Addiert man jedoch alle "Lapalien" in Deutschland innerhalb eines Jahres zusammen, könnten sich hier einige als Millionäre zur Ruhe setzen!
Überdies geht der Betriebsinhaber auch nicht an Spinte, Taschen oder anderes Besitztum seiner Mitarbeiter, um Flaschen, Kugelschreiber und dergleichen zu entwenden, oder sich gar zu berreichern!
Da es nun einen Schwerbehinderten getroffen hat, sehen sich die Medien mit Freuden genötigt, diesen Arbeitgeber anzuprangern! Eben vielleicht jene Journalisten, die sich den einen oder anderen Vorteil innerhalb eines Verlages sichern, indem sie Spesenabrechnungen u.a. abändern, um ein paar Euros zusätzlich zu ergattern! Alles schon da gewesen!
Was das Management angeht, welches hier angesprochen wurde. Nun, hier stehe ich mit einigen Betriebsinhabern auf den Kriegsfuss. Manager sollten persönlich für ihre Arbeit haften!
Im übrigen kann ich nur an den Verstand aller hier appellieren, denn wer CDU/ CSU in Verbindung mit Gelb wählt, durch Austritte aus Gewerkschaften diese schwächt, und borniert die SPD für HARTZ 4 schuldig spricht, sollte sich über die Armut berufstätiger Bürger in diesem Wohlfahrtsstaat für Beamte und Politiker nicht darüber wundern, das gestohlen wird.
Warum ich hier HARTZ 4 anspreche? Nun die Birne der Nation hinterließ Schröder über 400 Milliarden Schulden!? Das Sozialnetz am Ende! Was blieb also über als Hartz 4 zu schaffen!?
Ich hoffe bei den Landtagswahlen in NRW bekommen die Kopfschlächter der Bürger NRW´s die Klatsche ihres Lebens. Gerade Rütgers der gegen Geldzahlungen Hochfinanz bei seinen Fressgelagen auf Steuergeldern gerne "einlud"!
Ich frage mich gerade, warum diese Themen gerade hier im Forum für reife Menschen keine Resonanz findet! |
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Google
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Verfasst am: Titel: Sponsored Link |
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Gast
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 6:49 am Titel: Ordnungssinn als Kündigungsgrund? |
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Einen schönen Sonntag, aber ich denke mal mein Schwein pfeift, wenn ich so etwas lese:
Grundsätzlich gehört alles dem Betriebsinhaber, dazu gehört auch selbstverständlich der Müll!
Wenn dieser dann entsorgt wird, geht dieser Müll in das Eigentum des Entsorgungsunternehmens über!
Wenn ich mir ein Getränk kaufe, erwerbe ich die Flasche mit. Wie kann die dem AG gehören.? Nun mal die Kirche ins Dorf zurück.
D.h. weder ein Mitarbeiter des Ausgangsbetriebes noch der Müllmann darf etwas aus dem Müll entnehmen!
Jeder ist verpflichtet, wieder verwertbare Materialien dem Kreislauf zu zuführen und nicht dem Müll. Was ist hier eigentlich passiert. Hier maßt sich jemand Eigentum an Dingen an, die ihm nicht gehören und verklagt bzw. kündiigt jemanden, der das was hier gepredigt wird den Müll von Wiederverwertbaren zu trennen auch macht
Eigentlich hat die Frau ihrem Ordungssinn als Reinigungskraft entsprochen!
Der AG kann nicht gleich Eigentümer sein, an Dingen die in seiner Firma sind, wenn er sie nicht rechtmäßig erworben hat. Das hätten die Herschaften sicher gerne.
Aber wie es so schön heißt die KLeinen hängt man, die Großen lassen se loofen |
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Bernd61 entdeckend
Anmeldedatum: 31.07.2008 Beiträge: 829
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 7:09 am Titel: |
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Interessant zu diesem Thema ist auch dieser Beitrag im Spiegel und die dazugehörige Diskussion im dortigen Forum...
Paule, hier im Forum... |
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Gast
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 8:47 am Titel: Re: Ordnungssinn als Kündigungsgrund? |
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Paule5 hat Folgendes geschrieben: |
.... noch der Müllmann darf etwas aus dem Müll entnehmen!
[/i]
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Bei uns in Österreich schaut jeder Müllmann zuerst in die Tonne,ob etwas für "ihn" drinnen ist
Der Job des Müllmanns ist bei uns so begehrt,das ein Überangebot an "Müllmännern" besteht,
bzw. oft bis zu 2 Jahre Wartezeit in Kauf genommen wird,um diesen Job zu bekommen!
Ich habe mal einen alten Laptop zur Sammelstelle gebracht,der wurde mir regelrecht aus der Hand gerissen und der Müllmann verschwand damit
Nur was der nicht wusste,ich habe Festplatte,Ramspeicher,Lüfter entfernt
Auf der Sammelstelle darfst du aber im Gegenzug nichtmal ein Kabel mitnehmen...außer du bezahlst dafür dem Müllmann "Schmiergeld"!
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Gast
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 11:25 am Titel: |
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Wenn eine Wohnungsräumung beantragt wird, weil Hinterbliebene nichts davon gebrauchen können, machen sich dann die Ausräumer auch strafbar ... ist Deutschlands Politik schon so senil??????
Ja, denn Gesetze verstossen wieder gegen Gesetze ... am "eigenen Leib" grade erfahren .... DAS SYSTEM MUSS WEG!!!!!
Mal sehen wie lange meine Antwort stehen bleibt ... sind faßt alle gelöscht worden, in den letzten 3 Tagen |
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Gast
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 12:25 pm Titel: |
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Luzi,
wenn Du nur unter die Revoluzzer gegangen bist, bleibts stehen.
Aber Du weißt doch, Deutschland steht unter Terroristenalarm. Deshalb die Löscheinsätze |
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Gast
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 5:07 pm Titel: |
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Na, Luzi, was hastn so schlimmes von Dir gegeben, dass Du dem Ratzefummel zum Opfer gefallen bist? |
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Gast
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 5:12 pm Titel: |
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Meine Meinung zu dem Thema ist und bleibt:
Die Gesetze sind für die Menschen da und nicht der Mensch für die Gesetze.
Mag ja sein, dass derartiges Verhalten strafbar ist. Doch welch eine Strafe hat man für solch ein Vergehen denn zu erwarten? Na, wenn es hoch kommt, die Ableistung von Sozialstunden in der Höhe des Vergehens, oder?
Jemanden deswegen zu entlassen, ist, als ob man für den Diebstahl eines Brotes 10 Jahre Galeerenstrafe verhängt.
Welche Strafe hat dann jemand zu erwarten, der einen Fernseher oder Handy stiehlt? Die Todesstrafe? |
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Gast
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 5:38 pm Titel: |
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Warum fragen Arbeitnehmer nicht den Arbeitgeber,ob sie etwas mitnehmen dürfen?
Mehr wie Nein sagen kann er ja nicht?
Bei uns bekommen z.B. im Supermarkt alle Angestellten die Waren zum Einkaufspreis,oder oft auch zum Symbolpreis!
Wenn ich Pfandflaschen entwende und diese woanders gegen Pfand-Geld einlöse,ist dass natürlich strafbar.
Bei uns suchen MindestrentnerInnen die Pfandflaschen im Glascontainer,um diese zu Geld zu machen
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Bernd61 entdeckend
Anmeldedatum: 31.07.2008 Beiträge: 829
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Verfasst am: So Nov 21, 2010 5:47 pm Titel: |
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Hmmmmmmmm....
Luzi ....... Revoluzzer ..... ==> RevoLuzi......
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MrMiller hat Folgendes geschrieben: | Welche Strafe hat dann jemand zu erwarten, der einen Fernseher oder Handy stiehlt? Die Todesstrafe? |
Pssst...! Bring unsere Politikerdarsteller bloß nicht noch auf Ideen...! |
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Schnuegerli entdeckend
Anmeldedatum: 08.05.2010 Beiträge: 425
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Verfasst am: Mo Nov 22, 2010 12:41 am Titel: |
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Ein Erlebnis das hier dazu passen könnte!
Vor einem Supermarkt beobachtete ich einen Mann, der weggeworfene und noch brennende Zigarettenkippen aufhob und weiterrauchte bis ihm fast die Finger verbrannte.Ich habe ihm als Nichtraucher eine Schachtel Zigaretten gekauft. |
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