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Autor |
Nachricht |
war es das entdeckend
Anmeldedatum: 21.11.2009 Beiträge: 92 Wohnort: Unterwössen
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Verfasst am: Mi Nov 25, 2009 7:11 am Titel: wer kennt sich aus,? |
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Guten Morgen,
ich möchte eine Arbeit an nehmen, Mini- Jopper, 400,00 EUR.
Da ich Rente bekomme, giebt es doch eine Grenze, oder.?
Wie hoch darf der Betrag, sein ohne Abzüge zu haben.
Danke, einen schönen Tag für euch.
liebe grüße
Brigitte |
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Google
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Verfasst am: Titel: Sponsored Link |
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lesoleil entdeckend
Anmeldedatum: 11.03.2008 Beiträge: 1458
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Verfasst am: Mi Nov 25, 2009 9:07 am Titel: |
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Hallo war es das,
ich denke mal, dass die Dazuverdienstgrenze auf Deinem Rentenbescheid stehen müßte und auch weitere Erläuterungen, oder hole Dir Auskunft beim Deinem zuständigen Steueramt.
Grüßle lesoleil _________________ Erwarte nicht´s, und jeder Tag bringt eine neue Überraschung! |
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war es das entdeckend
Anmeldedatum: 21.11.2009 Beiträge: 92 Wohnort: Unterwössen
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Verfasst am: Mi Nov 25, 2009 9:15 am Titel: GANZ LIEBEN DANK |
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FÃœR DEINE SCHNELLE ANTWORT;BEI MIR STEHT ES NICHT IM RENTENBESCHEID;WERDE ABER BEIM FINANZAMT NACHFRAGEN
DANKE NOCH EINMAL EINEN SCHÖNEN TAG FÜR DICH
BRIGITTE |
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Gast
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Verfasst am: Mi Nov 25, 2009 5:58 pm Titel: Re: wer kennt sich aus,? |
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war es das hat Folgendes geschrieben: | Guten Morgen,
ich möchte eine Arbeit an nehmen, Mini- Jopper, 400,00 EUR.
Da ich Rente bekomme, giebt es doch eine Grenze, oder.?
Wie hoch darf der Betrag, sein ohne Abzüge zu haben.
Danke, einen schönen Tag für euch.
liebe grüße
Brigitte |
Hinzuverdienst
Wieviel kann ich bei der Rente dazuverdienen?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen für Versichertenrenten grundsätzlich keine Einschränkungen (Ausnahme: Rentner und gleichzeitig Bundestags- oder Europaabgeordneter). Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung , Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze oder der Knappschaftsausgleichsleistung (KAL) beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Vollrenten seit 1.1.2008 monatlich 400 Euro brutto. Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente nur noch als Teilrente gezahlt werden. Der Bezug der KAL als Teilrente ist ausgeschlossen. Bei Hinterbliebenenrenten, zum Beispiel einer Witwen- oder Erziehungsrente werden 40 Prozent des den Freibetrag überschreitenden Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommens angerechnet.
Interessantes dazu auch unter:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/altersvorsorge/gesetzliche_rente/2_nebenjob_als_rentner.jsp
Aloha |
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