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Die Vorsorge fürs Alter ....
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BeitragVerfasst am: Mi Okt 12, 2016 6:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Pflegeversicherung .... nur als Zuschuß!

Meine gerade verwitwete Nachbarin zieht in ein Betreutes Wohnen mit Pflegestation.
Zu ihrer Überraschung bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Zuschuß ... etwa die Hälfte.
Weit über Euro 10.000,-- im Jahr muß sie oder ihre Tochter aus eigener Tasche bezahlen ...
(lt. BGB § 1601 sind Verwandte in gerade Linie einander zum Unterhalt verpflichtet.)

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BeitragVerfasst am: Mi Okt 12, 2016 8:48 am    Titel: Antworten mit Zitat

kinder müssen nur zahlen,wenn genug geld da ist.
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BeitragVerfasst am: Mi Okt 26, 2016 6:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bundeskanzlerin ruft zur Altersvorsorge auf ...

unsere Bundeskanzlerin steht bei vielen Projekten in der Kritik, die wahrscheinlich ihre Wiederwahl gefährden werden.

Aber wo sie Recht hat, da hat sie recht! Smile
z.B. bei dem Aufruf zur privaten Vorsorge, damit nicht der nachbarliche Steuerzahler einspringen muß!

Aber ... dies wurde uns schon 1958 in der Gemeinschaftskunde beigebracht:
1/3 des Netto-Einkommens soll jeder fürs Alter zurück legen;
damals vorzugsweise in den Hausbau stecken, denn die Wohnungsnot war groß und das kleine 2-Familien-Haus mit Wohnküche einfach eine Notwendigkeit - auch im Hinblick auf die nur geringe zu erwartende Rente!
Dafür hielt man die Beiträge zur Rentenversicherung niedrig.

Dies klappte nicht so recht, weil das Auto (auch die kleine BWM-Isetta, das Schlagloch-Suchgerät) wichtig war für die Partnersuche ...

Die Rücklagen für die Rente in Forum der Lebensversicherung wurden nur ungenügend aufgebaut.

Vor einem guten Jahrzehnt hat man deshalb die Riester-Rente ins Leben gerufen - eigentlich eine gute Idee ... bis sich herausstellte, daß die Gebühren der Banken Hochkonjunktur hatten und die Ersparnisse dahin schmelzen ließen ...

Jetzt stehen wir wieder vor dem gleichen Problem wegen der ungünstigen Alterspyramide.

Ich kann mir keine andere Lösung vorstellen als die von 1958 natürlich angepaßt an die heutige Generation der Erben, die die Betriebsrente bevorzugen.


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BeitragVerfasst am: Sa Okt 29, 2016 4:19 am    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rentenmisere zur Chefsache der Bundeskanzlerin ....

Im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl scheint sich eine Maßnahme heraus kristallisieren:

Die Mütter sollen bezüglich der Kindererziehungszeiten vor und nach 1992 nun alle gleich behandelt werden.
Damals wurden Mütter von vor 1992 geborenen Kindern einfach außer Acht gelassen, weil das Geld fehlte.

Nun ergaben sich temporäre Überschüsse in der Rentenversicherung wegen der guten Konjunktur-Entwicklung und sie will Seehofer für die bisher benachteiligten Mütter verwenden.
Dadurch bekämen jene Mütter ab 2017 nun 30 Euro pro Kind im Monat mehr an Rente.

Immerhin etwas ... denn die Inflationsrate zieht an ...

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Zuletzt bearbeitet von Zeitlos am Sa Okt 29, 2016 8:19 am, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: So Nov 06, 2016 3:56 am    Titel: Antworten mit Zitat

Erste Schritte zur Bekämpfung der Rentenmisere ...

"Wer länger lebt, soll auch länger arbeiten dürfen",
meint Schäuble.
So könnte das Renteneintritts-Alter von ca. 65,5 Jahren auf 67 Jahre schrittweise angehoben werden - zumal die Preise für das Wohnen im Altersheim anziehen.

SPD-Nahles ist dagegen:
"Dazu sind die Lebensumstände, Gesundheitszustände und die persönlichen Planungen zu unterschiedlich".
Aber irgendwie muß sie doch zu mehr Beiträgen kommen, wenn sie den Bundeszuschuß verringern will.

Beide liegen in ihren Aussagen verdächtig nahe ....

Der Übergang wird also flexibel werden - und jeder kann freiwillig seinen Rentenbezugs-Zeitraum wählen.
... und die Betriebsrente wird auch ausgebaut werden.

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BeitragVerfasst am: So Nov 20, 2016 7:51 am    Titel: Antworten mit Zitat

aus der Straßenzeitung sinngemäß:

Einer 81-jährigen Frau in Spanien wird der Strom abgestellt, weil sie die Rechnung nicht zahlen kann.
Deshalb zündet sie in ihrer Wohnung Kerzen an und stirbt bei einem Brand.
-------------------------------------------------------------------------

... aber für die vielen Kerzen hatte sie doch Geld!

Es gibt Menschen, die können mit Geld nicht umgehen - auch wenn sie noch soviel als Rente bekommen.

Ein altes Problem:
Warum zieht man nicht die Grundbedürfnisse
Strom, Gas, Wasser, Telefon/Internet, Miete
nicht von vornherein von der Rente ab und
die Rentenversicherung überweist diese Beträge an die Lieferanten?

Dann entfiele auch das Problem,
daß Hartz-4-Empfänger "keine Miete bezahlen brauchen" ... sie bekommen zwar den Mietanateil samt Strom- und Energiekosten vom Arbeits-/Sozialamt, geben ihn aber an die Wohnungsvermieter nicht weiter und leben davon fröhlich in alkoholischen Träumen.
Man bezeichnet sie als "Mietnomaden".

Der Wohnungsinhaberin bleibt nur die Räumungsklage - nach 8 Monaten!

Eine Strafe für das frohe Leben der Arbeitslosen gibt es bei uns nicht.

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BeitragVerfasst am: Do Nov 24, 2016 9:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen ist der Rentengipfel ...

Es soll stärker als bisher vermieden werden, dass jemand, der im Leben lange gearbeitet hat, am Ende auf Grundsicherung angewiesen ist.
---------------------------------------------------------------------------

Dabei darf die Frage gestellt werden, weshalb der Betreffende nicht mehr in die Rentenversicherung eingezahlt hat / einzahlen konnte.

Wenn es nur darum geht, Taxifahrer und andere 1-Mann-Selbstständige bei der Rente vom Steuerzahler bezuschussen zu lassen, so sollte dabei gedacht werden, daß jene Selbständige leicht die Möglichkeit haben, schwarzes Vermögen anzulegen - und nur geringe Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen.

Ein anderer Fall wäre, wenn eine wegen der Kinder nicht in die Arbeit gehen konnte oder einer krank geworden ist.
Hierfür käme die Grundsicherung auf ...
----------------------------------------------------

Man sollte jeden Fall einzeln betrachten;
wenn einer gesund und arbeitsfähig ist und Zeit hat, sollte er auch arbeiten ...
unabhängig davon, ob der Verdienst hoch oder niedrig ist
... und sich nicht vom steuerzahlenden Nachbar erhalten lassen.

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Gast






BeitragVerfasst am: Fr Nov 25, 2016 10:14 am    Titel: Antworten mit Zitat

Beitrag wurde vom Autor gelöscht.

Zuletzt bearbeitet von Gast am Mi März 29, 2017 4:03 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: Fr Nov 25, 2016 12:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schön, lieber Ariano, daß Du wieder gelassen bist.

1) Die Ungleichheit Ost/West entstand, weil um 1990 tatsächlich die Lebenshaltungskosten in Ost um ca. 30% niedriger lagen als in West.
Heute glaube ich auch, daß der Unterschied nur noch gering ist ...

2) Die ganze Misere entstand, weil die früheren sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu wenig an Beiträgen eingezahlt haben und die heutigen auch noch immer zu wenig einzahlen.
Ziel war einmal ein Kapital-gedeckte Rente.
Die entfallene Anhebung der Beiträge kannst Du als Wahlgeschenk abhaken.
Ein weiteres Geschenk an die heutigen Beitragszahler ist Bundeszuschuß vom Steuerzahler in Höhe von ca. 80 Mrd. Euro jährlich.

3) Der Staat sollte sich aus der gesamten Sozialversicherung herausziehen;
den Politikern bringt dies nur Ärger und viele Arbeitnehmer wollen für sich persönlich anders vorsorgen. Die gesetzliche Rente paßt nicht für jeden ...
Riester auch nicht.

Ich würde es gerne sehen, wenn die Betriebsrente ausgebaut und die Eigenvorsorge zwangsweise wieder eingeführt werden würde.
Die alten Bauernhöfe funktionierten so ca. 2000 Jahre lang und länger ...

Ferner sollten die lebensnotwendigen Staatsbetriebe wie Telekom, Gas, Wasser, Strom, Internet und Straßen/Eisenbahnen/Wasserwege, die Landwirtschaft usw. privatisiert werden in Aktiengesellschaften, bei denen zwar der Staat die Mehrheit hält, aber die Sparer dort mit ihrem Erspartem Volksaktien kaufen könnten ... für die spätere Altersvorsorge.

Weiterhin die besten Ideen wünscht Dir

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BeitragVerfasst am: Fr Nov 25, 2016 2:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wir nicht aufpassen und aufrüsten,
kann uns bereits Putin schlucken .... und vorher auspressen wie eine Zitrone!

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BeitragVerfasst am: Sa Nov 26, 2016 9:16 am    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rentengipfel ...

Es ist beschlossen worden,
die Erwerbsunfähigkeits-Rente so zu bemessen als ob jemand bis 65 Jahre weiter gearbeitet hätte, wäre kein beruflicher Unfall oder Krankheit dazwischen gekommen.

Es sind die aktuell 1,8 Millionen Arbeitnehmer, die im Beruf durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig geworden sind.

Eine gute Sache ...
doch warum trennt man nicht diejenigen heraus,
die durch Eigenverschulden einen Unfall hatten oder krank geworden sind,
denn die Mehrkosten müssen ja die gesunden Versicherten bezahlen.

Sonst ist es ja ein Wahlgeschenk ... und dies müßte aus Steuermitteln finanziert werden!

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JSonne
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BeitragVerfasst am: Sa Nov 26, 2016 2:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bevor man eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen bekommt muss man schon sehr hohe Hürden überwinden zeitlos - so einfach geht das nicht.....
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Gast






BeitragVerfasst am: Sa Nov 26, 2016 5:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Beitrag wurde vom Autor gelöscht.

Zuletzt bearbeitet von Gast am Mi März 29, 2017 4:04 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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BeitragVerfasst am: Sa Nov 26, 2016 10:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

JSonne hat Folgendes geschrieben:
Bevor man eine Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen bekommt muss man schon sehr hohe Hürden überwinden zeitlos - so einfach geht das nicht.....


Da hast Du schon recht, liebe Sonne!
Es soll ja auch in 1. Linie versucht werden, dem armen Kranken trotzdem eine angemessene Arbeit zu beschaffen - z.B. Betreuungsleistungen.
Es ist bestimmt nicht so schön, untätig zu Hause zu sitzen.

(Auf dem Bauernhof gabs früher immer Arbeit ..)

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BeitragVerfasst am: Sa Nov 26, 2016 10:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ariano hat Folgendes geschrieben:
[
Unfälle passieren in der Arbeitswelt nun mal. Meist genügt ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit oder Ablenkung durch äußere Einflüsse und es ist geschehen.
Ich habe z.B. oft an Geräten mit hohen Spannungen ohne vorhandenem Berührungsschutz arbeiten müssen, da es aus technischen Gegebenheiten einfach nicht anders ging. Zur Sicherheit musste für den Falle der Fälle immer eine unterwiesene zweite Person anwesend sein, die zwar den Unfall nicht verhindern konnte, aber sofort Rettungsmaßnahmen einleiten. Zum Glück ist mir nie etwas passiert.

Wäre das bei mir dann Eigenverschulden gewesen, nur weil ich diese Arbeit ausgeführt habe?


Jein, was wäre denn passiert, wenn Du diese Arbeit erst ausgeführt hättest, wenn ausreichend Sicherungsmaßnahmen vorhanden gewesen wären, lieber Ariano?

Ariano hat Folgendes geschrieben:

Wie willst Du also „Eigenverschulden“ eindeutig definieren, damit es nicht zu subjektiven (vom Bearbeiter abhängigen) Bewertungen des einzelnen Falles kommt?

Wenn z.B. Sicherheitsvorschriften nicht beachtet werden ...
oder Arbeiten ausgeführt werden, für die man nicht geeignet ist.

Ariano hat Folgendes geschrieben:

Wenn Du „vorsätzliches“ Verschulden geschrieben hättest, könnte ich noch mitgehen. Z.B. (von mir konstruierter Fall), wenn sich der Soldat X ins Knie oder sonst wohin schießt und dadurch erwerbsunfähig wird, nur um nicht zu einem Auslandseinsatz abkommandiert zu werden. Ja dann sehe die Sache schon ganz anders aus.

LG - Ariano


Jeder Soldat weiß, daß er an die Front kommen kann ...
es muß also bei der Auswahl stärker ausgesiebt werden.
Er muß sich auch mit seiner Partnerin darin einig sein - und dies muß glaubhaft gemacht werden.

Vorsätzlich wären Drogen, Alkohol, Nikotin ... usw.

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