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Inselmaus entdeckend
Anmeldedatum: 10.11.2009 Beiträge: 2491 Wohnort: Samara Costa Rica
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Verfasst am: Di März 05, 2013 1:54 pm Titel: |
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Heißt das nicht heutzutage "Liebhaber"??
oder "Geliebte"?
@Zeitlos....du Schlingel aber auch....tz tz tz.. |
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Google
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Verfasst am: Titel: Sponsored Link |
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Gast
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Verfasst am: Di März 05, 2013 2:03 pm Titel: "Ehehindernisse" ... |
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Von einem Rechtsanwalt im Testheftchen:
"Wer vor hat zu heiraten,
hat eine Offenbarungs-Pflicht!
....
Dazu gehört etwa:
- Impotenz,
- Erbkrankheiten, ärztliche Bescheinigung dazu....
- sexuelle Ausrichtung,
- eine frühere Ehe,
- Kinder,
- Vorstrafen sowie
- Beruf / Tätigkeit / Gehalt / Vermögen / Schulden.
Auch eine arglistige Täuschung durch Lügen oder Verschweigen könne ein Grund zur Aufhebung der Ehe sein."
Also alles was vermutlich den anderen hätte abhalten können, sein Ja-Wort zu geben.
Dies könnte doch alles abgefragt werden,
bevor das 1.Stell-Dich-ein stattfindet.
Der arglistig Täuschende hat später mal keinen Anspruch auf Unterhalt bei einer Ehe-Aufhebung.
Wer also etwas in Sachen Ehe vor hat, benötigt heutzutage fast einen Arzt und einen Rechtsanwalt / Notar sowieso ... für den Ehevertrag ....
sowie psychologische Kenntnisse!
Zeitlos
Zuletzt bearbeitet von Gast am Mi März 06, 2013 8:59 am, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: Di März 05, 2013 3:09 pm Titel: |
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Der arglistig Täuschende hat später mal keinen Anspruch auf Unterhalt bei einer Ehe-Aufhebung.
Gibt es dafür schon ein Gesetzt??? |
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Gast
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Verfasst am: Di März 05, 2013 3:27 pm Titel: |
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Ja, das Ehegesetz:
"§ 32.
(1) Ein Ehegatte kann Aufhebung der Ehe begehren,wenn er sich bei der Eheschließung über solche persönlicheEigenschaften des anderen Ehegatten geirrt hat, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Wesensder Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würden.
(2) Die Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn der Ehegattenach Entdeckung des Irrtums zu erkennen gegeben hat, daß er die Ehe fortsetzen will, oder wenn sein Verlangen nach Aufhebungder Ehe mit Rücksicht auf die bisherige Gestaltung des ehelichenLebens der Ehegatten als sittlich nicht gerechtfertigt erscheint.
§ 33.
(1) Ein Ehegatte kann Aufhebung der Ehe begehren,wenn er zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschungüber solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesender Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten.
(2) Die Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn die Täuschungvon einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübtworden ist, oder wenn der Ehegatte nach Entdeckung der Täuschungzu erkennen gegeben hat, daß er die Ehe fortsetzen will.
(3) Auf Grund einer Täuschung über Vermögensverhältnisse
kann die Aufhebung der Ehe nicht begehrt werden.
§ 34."
Warum sich dies nicht auch auf die Vermögensverhältnisse erstreckt, kann ich nicht begreifen - hierzu wäre wohl der Rat eines Eheberater / Rechtsanwalt zweckmäßiger.
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Di März 05, 2013 5:57 pm Titel: |
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Da kann einem ja die Lust an einer neuen Verbandelung glatt im Halse stecken bleiben. Und ich Dummerchen dachte immer, Ehen werden im Himmel geschlossen. Warum hab ich damals bloß nicht an einen Reserve-Partner gedacht? |
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Katze110 entdeckend
Anmeldedatum: 25.09.2010 Beiträge: 982
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Verfasst am: Di März 05, 2013 8:44 pm Titel: |
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Ich wäre an einer Eheschließung interessiert.
Bewerber übersenden mir bitte ihren ausgefüllten Fragebogen per PN und erhalten umgehend einen solchen nach Prüfung durch meinen Anwalt zurück. Die Formalitäten werden durch unsere Anwälte ausgehandelt, die Anreise zur Eheschließung erfolgt auf eigene Kosten nach Ehevertragsabschluss. |
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Gast
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Verfasst am: Di März 05, 2013 11:52 pm Titel: |
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Es gibt heute schon ein forum,
in dem Behinderungen / Krankheiten
abgefragt werden ...
... und auch das Tierkreis-Zeichen seiner Geburt.
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 4:48 am Titel: |
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Es gibt viele Foren ... da sollte man sehr vorsichtig sein
Was hat ein Tierkreiszeichen mit Krankheiten zu tun?? |
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Hautgefuehle entdeckend
Anmeldedatum: 17.12.2012 Beiträge: 209
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 8:10 am Titel: |
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siehe unten...
Zuletzt bearbeitet von Hautgefuehle am Mi März 06, 2013 8:14 am, insgesamt einmal bearbeitet |
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Hautgefuehle entdeckend
Anmeldedatum: 17.12.2012 Beiträge: 209
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 8:13 am Titel: |
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Weil ich eine so interessanten Antwort bekommen habe, stelle ich doch wieder meine Bewerbung rein, damit man den Konter von der lieben "Rainbow" besser verstehen kann...
Liebe Katze...möchte mich gerne als Ehemann bei dir bewerben!
Zwecks der Bewerbung tendiere ich aber eher zu der 689-seitigen Ehegatten-Angebots-Mappe mit anhängenden Probebeuteln aus umweltfreundlicher Folie für Blut, Sperma, Speichel und Kopfhaar! (weil noch spärlich vorhanden) Anmerkung: Das Haar war gemeint!
Der eheliche Vollzug, insofern wir Vertragspartner werden sollten, kann per Internet oder Telefon durch die neue Generation der Geruchs-und Gefühlssensoren vollzogen werden!
Des weiteren werde ich freiwillig nach §12, Absatz 7 des Eheleute-Abstandsgesetzes einen dauerhaften Mindestabstand von 52 km voneinander beantragen!
In der Hoffnung, außer der ausgefüllten Bewerbung mit diesen zeitgerechten Sondervereinbarungen die Wünsche und Rechte einer modernen Frau zufriedengestellen zu können, verbleibe ich mit anständigen Grüßen erst mal unbekannterweise...
Meine sämtlichen Vermögenswerte werden natürlich nach entsprechender Klausel im Eheleute-Vertrag umgehend auf dich übertragen!
Darf ich dir meine Bewerbung senden?
Bewerber 8311
Zuletzt bearbeitet von Hautgefuehle am Mi März 06, 2013 8:38 pm, insgesamt 4-mal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 8:54 am Titel: |
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Luzi hat Folgendes geschrieben: | Es gibt viele Foren ... da sollte man sehr vorsichtig sein
Was hat ein Tierkreiszeichen mit Krankheiten zu tun?? |
Nicht direkt, liebe Luzi,
sondern viele Damen neigen dazu, den Partner nach dem passenden Tierkreiszeichen auszuwählen.
Die Sterne lügen nie, meldet die Bildzeitung,
... und hat sie nicht recht?
Zeitlos |
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Gast
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 9:55 am Titel: |
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(Da geht noch was )
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Sehr geehrter Bewerber,
neben umfassenden medizinischen Untersuchungen, dem 1200-seitigen Fragebogen samt Probenbeuteln bestehe ich höflichst auf Übersendung Ihres Gencodes samt einer lückenlosen Genealogie. Diese sollte zurückgehen mindestens bis ins Jahr 800 - lückenlose notariell beglaubigte Nachweise sind vorzulegen - ebenso sollten Sie mindestens von einem Geschlecht des Hochadels, gerne ehemalige Reichsgrafen, abstammen.
Beachten Sie bitte, daß ich nach Eheschließung einen Dauerabstand von mindestens 250 Kilometern beantragen werde und daß Sie all diese Unterlagen am besten bereits zusammengetragen haben, bevor Sie die erste PN schreiben.
Da wir ein sehr langlebiges Geschlecht sind, dürfen Sie ihr Vermögen vorsorglich auch bereits vor der ersten PN überweisen, nehmen Sie behufs dessen bitte mit meinem Sekretariat Kontakt auf.
Durchlauchte Grüsse.
[Stempel mit Wappen]
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( wo issn Dein lustiger Text hinverschwunden, lieber Hautgefühle? Ich hab ja soo gelacht - und noch einen draufgesetzt ) |
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Hautgefuehle entdeckend
Anmeldedatum: 17.12.2012 Beiträge: 209
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 10:22 am Titel: |
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Liebe Rainbow...
Danke für die schnelle Antwort!
Dein Schreiben an den Bewerber hat mich voll erwischt!
Die Bedingungen sind noch angenehmer zu erfüllen...
Werde sehr gut nachdenken, zu wem ich nun meine Bewerbung wirklich versende! Nicht einfach!
Oh, wie verlockend ist das Weib!
Viel mehr als nur Zeitvertreib!
(Schmunzel)
Zuletzt bearbeitet von Hautgefuehle am Mi März 06, 2013 8:46 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 11:08 am Titel: |
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Bist Du jetzt auf die BILD - Zeitung umgestiegen?
Dann BILD Dir mal deine Meinung |
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Gast
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Verfasst am: Mi März 06, 2013 11:23 am Titel: |
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... von der Bravo nahtlos zur Bild... |
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